Pünktlich um 16:00 Uhr begrüßte der „neue“ Arbeitskreissprecher Stefan Kugel erneut 18 interessierte Arbeitsschützer im Hotel Rasche in Bad Sassendorf zur Wochenendklausur am 27./28. März.
Anschließend übernahm Fabian Ferber das Wort. Er berichtete, dass sich die Betriebsratswahlen in den Betrieben derzeit im vollen Gange befinden. Allerdings habe sich die Stimmung spürbar verändert. Es scheine so, als wolle die Belegschaft einige Gremien abstrafen, da eine große Unzufriedenheit bestehe. Nicht nachvollziehbar sei dabei, dass weder auf den Betriebsversammlungen noch im Vorfeld kritische Fragen beim Betriebsrat angekommen seien. Der Betriebsrat ist und bleibt die Interessenvertretung der Belegschaft. Er hat deren Interessen zu vertreten, und man sollte nicht gegeneinander arbeiten. Offene und konstruktive Gespräche seien dabei wichtig.
Danach wies er auf einige anstehende Seminare hin, darunter sowohl „Betriebsräte I“ als auch die Veranstaltungen „Neu gewählt – was nun?“. Ebenfalls beworben wurde eine Wochenendschulung zum Thema Künstliche Intelligenz (KI). In diesem Bereich seien enorme Veränderungen zu erwarten. Forscher und Entwickler hätten festgestellt, dass durch KI viele Arbeitsplätze wegfallen könnten. Umso wichtiger sei es, frühzeitig mitzudenken – beispielsweise bei der Planung von KI in Bezug auf Schicht- und allgemeine Personalplanung. Kollege Ferber wünschte sich zudem, dass das Thema KI, insbesondere im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit, auch in diesem Arbeitskreis intensiver diskutiert werde.
Weitere Hinweise von ihm:
Anschließend begann Kollege Stefan Kugel mit dem Hauptthema der Klausurtagung.
Sicherheitsbeauftragte:
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII § 22) hat der Unternehmer in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten unter Beteiligung des Betriebsrates Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Allerdings plant die Regierung, diese Grenze von 20 auf 50 Mitarbeitende anzuheben. Dies würde zu einer deutlichen Mehrbelastung der Sicherheitsbeauftragten (SiBe) führen, zudem würde die Abdeckung erkannter Gefahren deutlich reduziert.
Leider dürfen Sicherheitsbeauftragte als nicht weisungsbefugte Personen auffällige Beschäftigte wegen aufgedeckter Verstöße nicht rügen. Sie dürfen jedoch auch nicht aufgrund der Erfüllung ihrer Aufgabe benachteiligt werden. Die Kosten für Fortbildungen trägt der Unfallversicherungsträger, während der Arbeitgeber die Sicherheitsbeauftragten lediglich für diese Zeit von ihrer regulären Arbeit freistellen muss.
Anschließend erläuterte Stefan die Pyramide der EU-Gesetzgebung. Je weiter man sich in der Hierarchie nach unten bewege, desto detaillierter würden die rechtlichen Vorgaben. Insbesondere die einzelnen Paragraphen des SGB VII, vor allem das zweite Kapitel „Prävention“, wurden intensiv besprochen, diskutiert und anhand von Fallbeispielen verdeutlicht. Ein wichtiges Fazit war, dass Personen mit Führungsverantwortung nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollten.
Eine Umfrage der DGUV aus dem Jahr 2022 unter Sicherheitsbeauftragten ergab folgende häufig genannte Problempunkte:
Da etwa ein Viertel der Teilnehmenden selbst Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragte sind, bestätigten auch sie, dass Kolleginnen und Kollegen sicherheitsrelevante Themen viel zu selten ansprechen. Gleichzeitig wurde der intensive Austausch im Rahmen solcher Klausurtagungen ausdrücklich gelobt. Damit endete der erste Tag der Veranstaltung.
Am Samstagmorgen begann die Klausurtagung mit einem Filmbeitrag der WISO-Sendung über die Betriebsratswahl im Unternehmen Tesla Brandenburg-Grünheide. Arbeits- und Gesundheitsschutz besitzen dort laut Angaben der IG Metall offenbar keine hohe Priorität.
Genannt wurden unter anderem:
Vor dem Einstieg in das zweite Hauptthema „Die ASA-Sitzung“ wurde kurz auf das bekannte STOP-Prinzip eingegangen: Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Persönliche Schutzausrüstung sowie personenbezogene Maßnahmen und deren jeweilige Reichweite. Gefahrenquellen sollten stets nach diesem Prinzip betrachtet und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden.
Im Arbeitssicherheitsgesetz ist eindeutig geregelt, wie sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) zusammensetzt. Neben zwei Betriebsräten hat auch die Schwerbehindertenvertretung das Recht, beratend an der ASA teilzunehmen. Sinn und Zweck des ASA ist es, als Kommunikationsplattform für alle relevanten Arbeitsschutzakteure zu dienen. Entscheidungsträger sollten mit am Tisch sitzen und Entscheidungen möglichst direkt in der Sitzung freigeben. Ziel ist es, durch regelmäßigen Austausch die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kontinuierlich weiterzuentwickeln und Fehler bereits in der Planungsphase zu vermeiden.
Anhand vorgegebener Themen von Stefan wurde anschließend in einem kurzen Rollenspiel eine ASA-Sitzung simuliert. Die einzelnen Rollen wurden ausgelost, sodass jede Person einmal in eine andere Funktion schlüpfen konnte. Einige Teilnehmende hatten sichtlich Spaß daran, auch einmal die Rolle des Arbeitgebers zu übernehmen.
Wichtig bei einer ASA-Sitzung ist es, den Schwerpunkt nicht aus den Augen zu verlieren. Es sollten ausschließlich relevante Themen besprochen und geklärt werden. Arbeitssicherheitsrelevante Probleme gehören in dieses Gremium. Gute Vorbereitung und faktenorientiertes Arbeiten erleichtern die Arbeit aller Beteiligten erheblich. Sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und professionell zusammenzuarbeiten, ist letztlich für alle von Vorteil.
20. Mai: Firmenbesichtigung bei der Firma GROHE in Hemer
Themenwünsche für die nächste Klausurtagung, ebenfalls in Bad Sassendorf:
Bevor diese gelungene Klausurtagung zu Ende ging, gab es noch eine Überraschung: Alle Teilnehmenden erhielten von Kollege Kugel ein Zertifikat, mit dem sie sich nun offiziell Sicherheitsbeauftragte nennen dürfen.
An dieser Stelle noch ein geschlossener Gruß, an den Arbeitskreiskollegen, Totti.
„Gute Besserung und wir wünschen Dir alles Gute.“
Bericht: Dirk Hecker